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Ein ganz fauler Kompromiss

Menschen sollen aus der Natur ausgesperrt werden!

Nationalparks, insbesondere in Deutschland oder Europa sind eine Katastrophe für uns und die Natur. Dabei ist doch auch der Mensch ein Teil der Natur. Aber das wird nicht von allen so gesehen. Und wen trifft es besonders hart? All diejenigen, die keine Lobby für sich beanspruchen können. Kletterer und wie im jetzigen Fall, die "Freiübernachter" (Sächsisch: "Boofer").

Natürlich sind es wie immer nur wenige, die sich total daneben benehmen, Feuer bei höchster Waldbrandgefahr schüren, ihren Müll zurücklassen, lautstark feiern bis tief in die Nacht und somit eine Spur der Verwüstung hinter sich herziehen. Wir mussten das leider selbst schon mehrfach miterleben. 

 

Mit den weitreichenden Beschlüssen (siehe gemeinsame Presseerklärung der Sächsischen Nationalparkverwaltung und Bergsportverbände: https://www.alpenverein-sachsen.de/uploads/Naturschutz/Boofen/20220204_PM_NPV_DAV_Boofen_final_neu.pdf?fbclid=IwAR30Gg5cuqB20p9AdzJB24pNRrSyRiSpqY_aolKPx6HRORxAVgSOdZCkpzo) wird dies nach und nach nicht nur eingeschränkt, sondern früher oder später höchstwahrscheinlich komplett verboten. Die Nationalparkverwaltung hat hier leider nach deutscher Gesetzgebung das Recht und die Befugnisse dazu. Sie ist quasi Eigentümer. Das Land wurde uns allen quasi enteignet! Besucher sind maximal noch geduldet. Und auch das nur zähneknirschend. Wege werden nicht mehr freigeräumt. Vom Borkenkäfer zerstörte Areale sollen der Natur überlassen werden. 

Auswege

Doch was sind die Auswege aus diesem Dilemma? Alle gleichermaßen auszusperren und in Sippenhaft zu nehmen kann nicht der Weg sein. Nur weil einige Verbrechen begehen, kann ich nicht gleich alle anderen mit einsperren. Das ist nicht verhältnismäßig und auch rechtlich dürfte diese Regelung und das Vorgehen äußerst fragwürdig sein. Vielmehr muss die Verwaltung, wenn sie denn einen Nationalpark wollen, für Ordnung sorgen. Sprich Gruppen und Einzelpersonen gezielt bestrafen. Die Strafen könnten im Wiederholungsfall dann durchaus drastisch ausfallen. Die Erziehung muss von der Gesellschaft mit übernommen werden, sofern sie im Familienkreis versäumt wurde. Das ist leider inzwischen so. 

Mit den Freiübernachtungsstellen ("Boofen") wurden ja schon Stellen geschaffen, die eine gewisse Lenkungsmöglichkeit bieten. 

Größere Areale, wie sie vorbildlich zum Beispiel in Amerikanischen Nationalparks zur Verfügung gestellt werden, müssen auch bei uns geschaffen werden um a.) Übernachtungsmöglichkeiten für weniger wohlhabende zu schaffen und b.) den Menschen Zutritt zur Natur zu ermöglichen und nicht zu verbieten. 

Deutschlandweit immer wieder die gleiche Masche und Taktik

Unter dem Vorwand des Vogelschutzes soll nun erstmalig und befristet bis 30.6. eines jeden Jahres das Boofen verboten werden. In der Presseerklärung werden dabei im gleichen Atemzug die wahren Gründe genannt. Man möchte einfach weniger Menschen in der Natur haben und ein exquisites Vergnügen für ein elitäres Publikum schaffen. Anders lässt sich dies für mich nicht interpretieren. 

Die Folgen solcher Regelungen spüren wir hier im Frankenjura schon seit Jahrzehnten. Fels um Fels wird für immer weggesperrt. Erst 10, dann 20, inzwischen sind es nahezu 100. 

Wir dürfen diesem Treiben der sogenannten Naturschutzverbände nicht immer sang und klanglos zustimmen. Hier muss man von Anfang an rechtlich korrekt vorgehen und das Recht des Menschen auf die Betretung der Natur einfordern. In diesen Fällen eben Klettern und/oder boofen, was für ostdeutsche Kletterer genauso zur Tradition gehört, wie das Klettern selbst. 

 

Wir müssen kämpfen! Auch für künftige Generationen

Wenn das alles nichts nützt, müssen wir eben bereit sein für unsere Ziele und eine freies Betretungsrecht zu kämpfen. Notfalls auch eben gegen bestehendes "Recht", was aus meiner Sicht nicht rechtens sein kann. 

Wer hier aufgibt und nicht kämpft hat schon verloren. Eine ganze Generation hat schon verloren. Und wir haben die verdammte Pflicht auch unseren Kindern zu ermöglichen, diese Naturschönheiten zu sehen, sie zu erleben, zu fühlen und zu schmecken. Das alles kann nicht in der Stadt oder auf Bildern erlebt werden. 

 

Betzenstein, an einem kletterfreien Sonntag.

Volker Roth

Kommentare: 2 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Geri (Montag, 11 April 2022 12:11)

    Das Bundesnaturschutzgesetz formuliert in §1 die Ziele: die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft. Letzteres ist für den Menschen. Ein Aussperren des Menschen aus der Natur ist damit ein Widerspruch zur Zielsetzung des BNatschG und damit nicht rechtens.

  • #2

    Geri (Montag, 11 April 2022 13:36)

    Wie unten angeführt ist die Grundlage des Schutzes immer nur in Verbindung mit der Bewahrung der Erholungsfunktion für den Menschen. Einen Naturschutz zum Selbstzweck oder für die Forschung ....hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage, auch wenn dieses auch mal sinnvoll sein könnte.....

    https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__1.html
    Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere
    1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren,
    2. Vorkommen von Tieren und Pflanzen sowie Ausprägungen von Biotopen und Gewässern auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Natur- und Landschaftserlebnis zu bewahren und zu entwickeln,
    3. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sowie großflächige Erholungsräume zu schützen und zugänglich zu machen.

 

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